34c beantragen für finanzcheckPRO - So geht's34c beantragen für finanzcheckPRO - So geht's

Wie Sie Erlaubnis § 34c GewO beantragen und zum Kreditvermittler werden

Die Tätigkeit des Kreditvermittlers oder auch Darlehensvermittlers bietet die Möglichkeit, Menschen bei der Suche nach geeigneten Finanzierungsoptionen zu unterstützen und gleichzeitig eine lukrative Karriere aufzubauen. Wenn Sie daran interessiert sind, Kreditvermittler zu werden, ist es wichtig, die notwendigen Schritte zu kennen, um die erforderliche Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO zu beantragen. Bei uns erfahren Sie, wie Sie den Antragsprozess erfolgreich bis zum Abschluss durchlaufen und die Voraussetzungen erfüllen.

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Das bedeutet die Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO

Die Gewerbeerlaubnis nach § 34c bezieht sich auf eine Genehmigung, die in Deutschland für natürliche und juristische Personen erforderlich ist, die als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter tätig werden möchten.

Die Erlaubnispflicht nach § 34c Gewerbeordnung ist Teil des Gewerberechts und regelt in Absatz 1 Nr. 2 die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vermittlung der Abschlüsse von Darlehensverträgen. Um die Gewerbeerlaubnis für Tätigkeiten gemäß § 34c GewO zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen sowie einige persönliche Auskünfte erteilen. Die Erlaubnispflicht dient dazu, die Seriosität, Rechtssicherheit und den Verbraucherschutz unter anderem im Bereich der Darlehensvermittlung zu gewährleisten.

Voraussetzungen, um Darlehensvermittler mit einer Erlaubnis § 34c GewO zu werden

Um die Gewerbeerlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 2 GewO als Darlehensvermittler zu beantragen, müssen Sie:

  • als antragstellende Person zuverlässig sein, was bedeutet, dass Sie innerhalb der letzten fünf Jahre nicht wegen schwerer Vergehen wie Diebstahl, Betrug oder Geldwäsche verurteilt wurden.
  • in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, das heißt, es darf kein laufendes Insolvenzverfahren oder ein Eintrag beim Vollstreckungsgericht gegen Sie vorliegen.
  • Weitere Voraussetzungen können je nach Bundesland oder Region variieren und sollten Sie bei der für Sie zuständigen Behörde (Gewerbeamt / Ordnungsamt oder IHK) erfragen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung, um Ihren § 34c GewO-Antrag zu machen

Damit die Beantragung Ihres Antrags gelingt und Sie bald als Kreditvermittler am finanzcheckPRO-Partnerprogramm teilnehmen können, müssen Sie folgende Schritte berücksichtigen.

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Die richtigen Dokumente

Sorgen Sie im ersten Schritt dafür, dass Sie, bevor Sie die Erlaubnis § 34c GewO beantragen, alle relevanten Unterlagen und Auskünfte vorliegen haben. Bereiten Sie sich am Anfang gründlich vor und prüfen Ihre Dokumente auf Vollständigkeit, denn nur mit einem vollständigen Antrag kann die Bearbeitung Ihrer Unterlagen gewährleistet werden.

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Antragsbearbeitung und Prüfung

Nachdem Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammengetragen haben, können Sie den Antrag stellen. Dieser wird dann von Ihrer zuständigen Behörde geprüft.

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Gebührenbescheid

Nach der Prüfung des Antrags und der Unterlagen erstellt die zuständige Behörde einen Gebührenbescheid. Die Höhe der Gebühr kann je nach Kommune und Art der beantragten Gewerbetätigkeit variieren. Sobald Sie diese Gebühr bezahlt haben, wird die Gewerbeerlaubnis ausgestellt. Bitte beachten Sie, dass die Gewerbeerlaubnis nicht die Anmeldung dieses Gewerbes ersetzt. Die Tätigkeit nach § 34 c GewO muss zusätzlich bei Ihrer zuständigen Behörde im Rahmen einer Gewerbean- /ummeldung angezeigt werden.

§ 34c GewO-Erlaubnis beantragen – wichtige Unterlagen

Obwohl es für die Erlaubnis § 34c GewO einige grundlegende Unterlagen für die Antragstellung gibt, die in den meisten Fällen erforderlich sind, können zusätzliche regionale Anforderungen bestehen. Welche Unterlagen immer und welche je nach Behörde notwendig sind, erfahren Sie nachfolgend.

Unterlagen, die in der Regel immer bei der Beantragung der Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO erforderlich sind:

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular für die Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO.
  • Identitätsnachweis in Form eines Personalausweises oder Reisepasses.
  • Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden.
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zum Nachweis, dass keine gewerberechtlichen Verstöße oder Eintragungen vorliegen.

Zusätzlich zu diesen Grundunterlagen können je nach Region oder Bundesland weitere Unterlagen erforderlich sein. Hier sind einige Beispiele:

  • Kopie des Gesellschaftsvertrags bei juristischen Personen
  • Kopie des Handelsregisterauszugs bei juristischen Personen
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichts
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihres Finanzamts

Um sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen für den Antrag auf die Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO zur Prüfung vorlegen, empfiehlt es sich, sich direkt bei Ihrer zuständigen Behörde (Gewerbeamt, Ordnungsamt oder IHK) zu erkundigen. Dort erhalten Sie genaue Informationen über die spezifischen Anforderungen und Unterlagen, die für den Antrag benötigt werden. Rechtliche und prozessuale Rückfragen dazu sind ausschließlich an die zuständigen Behörden zu richten.

Diese Kosten erwarten Sie, wenn Sie Darlehensvermittler werden

Die Kosten für die Erlaubnis § 34c GewO können je nach Bundesland und verantwortlicher Behörde variieren. Denn es existiert keine einheitliche Regelung der Erlaubnispflicht nach § 34c GewO. In der Regel fallen Gebühren an, die im Zusammenhang mit der Beantragung und Ausstellung der Erlaubnis stehen. Die genaue Höhe der Gebühren wird von der jeweiligen Behörde festgelegt und kann von wenigen hundert Euro bis zu einigen tausend Euro reichen. Informieren Sie sich direkt bei Ihrer zuständigen Behörde (Gewerbeamt / Ordnungsamt oder IHK).

Mit folgenden Tipps zum 34c GewO

Tipps zur Beantragung des 34c

  1. Informieren Sie sich gründlich über gesetzliche Anforderungen und Voraussetzungen für die Beantragung der § 34c GewO-Erlaubnis.
  2. Nutzen Sie Checklisten, um keine relevanten Aufgaben zu vergessen.
  3. Halten Sie alle Unterlagen vollständig und unterschrieben bereit.
  4. Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig und berücksichtigen Sie die Bearbeitungszeiten Ihrer Behörde.
  5. Stellen Sie sicher, dass all Ihre Angaben klar und präzise formuliert sind.
  6. Klären Sie eventuelle Rückfragen Ihrer Behörde zeitnah, um den Antragsprozess zu beschleunigen.
    Konsultieren Sie bei Fragen oder Unsicherheiten eine Rechtsberatung.
  7. Haben Sie Geduld.

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Unterlagen einreichen

Reichen Sie bequem Ihre Kooperationsunterlagen sowie Ihre Erlaubnis § 34 c GewO und Ihre Gewerbeanmeldung per E-Mail ein. Unser Team prüft diese sorgfältig.

Anmeldung bestätigen und als Darlehensvermittler loslegen

Sobald Ihre Unterlagen geprüft wurden, erhalten Sie eine Aktivierungsmail. Jetzt können Sie sich auf unserer professionellen Vermittlerplattform anmelden und direkt mit Ihrer Tätigkeit als § 34c GewO-Darlehensvermittler beginnen.

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Häufig gestellte Fragen zum Thema Erlaubnis § 34c GewO beantragen

Die Bearbeitungsdauer eines Antrags auf eine § 34c GewO-Erlaubnis kann je nach zuständiger Behörde und Arbeitsaufkommen der verantwortlichen Personen variieren. In der Regel dauert es jedoch mehrere Wochen, bis der Antrag bearbeitet und überprüft wird.

Erfahren Sie auf finanzcheckPRO, wie Sie die Erlaubnis nach § 34c GewO beantragen.

Möchten Sie als Darlehensvermittler mit finanzcheckPRO kooperieren, benötigen Sie eine Gewerbeerlaubnis zur Darlehensvermittlung nach § 34c Abs. 1 Nr. 2 GewO sowie die entsprechende Gewerbeanmeldung dieser Tätigkeit. Wie Sie mit dem Partnerprogramm Geld verdienen können.

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Gesetzliche Neuregelung der Darlehensvermittlung (§ 34k GewO)

Sehr geehrte Geschäftspartnerinnen, sehr geehrte Geschäftspartner,

wir möchten Sie heute über eine grundlegende gesetzliche Änderung informieren, die direkten Einfluss auf Ihre Tätigkeit als Darlehensvermittler haben wird.

Die Vermittlung von Konsumkrediten wird zum 20. November 2026 aus dem bisherigen § 34c GewO herausgelöst und im neuen § 34k GewO eigenständig geregelt.

Was bedeutet das für Sie?

Die Erlaubnis nach § 34c GewO wird für den Bereich der Darlehensvermittlung abgelöst. Jeder Vermittler benötigt eine neue Erlaubnis nach § 34k GewO. Damit verbunden sind neue Anforderungen an die Sachkunde, die Registrierung und die Weiterbildung.

Die wichtigsten Fristen im Überblick:

  • 20.11.2026:
    Der § 34k GewO tritt in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können Sie die neue Erlaubnis beantragen.

  • 31.05.2027:
    Ende der Übergangsfrist. Dies ist der letzte Stichtag, um den Wechsel von § 34c auf § 34k im vereinfachten Verfahren zu beantragen.

  • 19.11.2027:
    Der späteste Zeitpunkt, an dem die alte § 34c-Erlaubnis ihre Gültigkeit verliert.

Grundsätzlich ist für den § 34k eine IHK-Sachkundeprüfung erforderlich.

Aber: Wenn Sie seit dem 01.01.2021 ununterbrochen als Darlehensvermittler tätig sind und den Antrag bis zum 31.05.2027 stellen, greift die sogenannte „Alte-Hasen-Regelung“. In diesem Fall ist keine neue Sachkundeprüfung erforderlich.

Was Sie jetzt tun müssen:

  1. Prüfung der Sachkunde-Voraussetzung:

    • Alte-Hasen-Regelung:
      Wenn Sie seit dem 01.01.2021 ununterbrochen als Darlehensvermittler tätig sind, ist in der Regel keine neue Sachkundeprüfung erforderlich. Halten Sie hierfür Nachweise (z. B. Gewerbezentralregisterauszug, Bestätigungen) bereit.

    • Sachkundeprüfung:
      Sollten Sie die ununterbrochene Tätigkeit seit 01/2021 nicht nachweisen können, ist das Absolvieren einer IHK-Sachkundeprüfung zwingende Voraussetzung für die neue Erlaubnis.

  2. Kontakt zur Behörde:
    Wenden Sie sich in jedem Fall frühzeitig an Ihre zuständige Erlaubnisbehörde (i.d.R. Gewerbeamt oder IHK), um Ihre individuellen Voraussetzungen für die Erteilung des § 34k GewO zu klären und Prüfungstermine oder Antragsunterlagen abzustimmen.

  3. Fristen vormerken:
    Planen Sie die Beantragung der § 34k-Erlaubnis für das Zeitfenster zwischen November 2026 und Mai 2027 fest ein.

Wichtiger Hinweis:
Wir sind gesetzlich verpflichtet, die Erlaubnisse unserer Partner zu prüfen. Partner, die bis zum 19.11.2027 keinen Nachweis über die Erlaubnis nach § 34k GewO vorlegen, werden systemseitig für die Vermittlung gesperrt.

 

Viele Grüße

Ihr finanzcheckPRO-Team

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Rechtlicher Hinweis:

Die in diesem Schreiben enthaltenen Informationen dienen lediglich der allgemeinen Aufklärung und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Inhalte sind nicht rechtsverbindlich.

Da die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Einzelfall variieren kann, ist immer eine individuelle Konsultation der für Sie zuständigen Erlaubnisbehörde (IHK oder Gewerbeamt) sowie ggf. eine Rechtsberatung erforderlich.

Bitte wenden Sie sich daher bei eventuellen Rückfragen ausschließlich an Ihre zuständige Behörde.